Erd- und Urnengräber
Für die Grabpflege der Erd- Urnen- und Kindergräber sind die Angehörigen verantwortlich. Es besteht die Möglichkeit, die Grabpflege für die Ruhedauer dem „Gemeindeverband für das Friedhofwesen“ oder dem Friedhofgärtner in Auftrag zu geben.
Gemeinschaftsgrab und Waldfriedhof
Das Gemeinschaftsgrab und der Waldfriedhof sind als natürliche und schlichte Bestattungsfelder gedacht. Es sind spezielle Plätze für Blumen bestimmt. Der Friedhofgärtner ist befugt, verwelkte Blumen und weitere Gegenstände periodisch zu entfernen.
Die Ruhedauer beträgt 25 Jahre. Details sind im Bestattungs-Reglement ab Art. 26 ersichtlich.
Sternengrab
Das Sternengrab ist eine Ruhestätte für Kinder, die während der Schwangerschaft, bei der Geburt oder kurz danach sterben. Es gibt keine Beschränkung der Schwangerschaftswochen. Es sind Urnen oder Erdbestattungen in der Umgebung der Sterne möglich. Auf den Sternen können Blumen und Andenken mit Namen niedergelegt werden